Von Rechtsanwalt Dr. Thomas Almenroth. 1. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXXIII, 486 S., 79,00 EUR

Die Verkehrsunfallregulierung spielt in der Praxis eine große Rolle. In kaum einem anderen Rechtsgebiet gibt es eine derartige Fülle von Entscheidungen zur Schadensberechnung. Hinzu kommt, dass sich die Rspr. hier laufend fortentwickelt und zahlreiche grundlegende Entscheidungen des BGH die Praxis immer wieder zu einem Umdenken zwingen. Das vorliegende Werk versteht sich als Handbuch zur Schadensabwicklung und wendet sich insbesondere an Praktiker aus dem Kreis der geschädigten Anwälte, der Versicherer und der Justiz. Das klare Schwergewicht liegt auf der Darstellung der einzelnen Schadenspositionen, die regelmäßig bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls eine Rolle spielen. Neben einer Einleitung zu den Anspruchsgrundlagen, dem Schadensbegriff, der Kausalität, dem Kreis der Ersatzberechtigten, Verjährungsfragen und dem Zeitpunkt der Schadensberechnung werden die einzelnen Schadenspositionen dargestellt, und zwar unterteilt nach Personenschäden und Sachschäden. Es folgt dann noch ein gesondertes Kapitel zur Mithaftung des Geschädigten. Besonders hervorzuheben ist der strukturierte Aufbau, insbesondere der Kapitel zum Sachschaden und zum Personenschaden, in dem die einzelnen Schäden systematisch aufgelistet und ebenso systematisch untergliedert werden. Exemplarisch sei hier die Schadensposition "Mietwagenkosten" erwähnt, die wiederum in zehn einzelne Unterpunkte aufgeteilt ist, sodass es dem Nutzer sofort möglich ist, die Lösung zu seinem konkreten Problem zu finden. Die gesamte Darstellung, insbesondere die Aufbereitung von Lit. und Rspr. ist äußerst praxisnah und anschaulich. Sie ist nicht nur für den erfahrenen Verkehrsrechtler eine unschätzbare Hilfe, sondern auch für denjenigen, der nur zuweilen Verkehrsunfälle reguliert, da er sofort den Überblick über das Problem und seine Lösung erhält. Es gibt zwar schon viel Lit. zur Verkehrsunfallregulierung. Dieses Werk sticht aber in seiner Praxisnähe und Praktikabilität deutlich hervor und kann jedem Anwalt, der sich mit Verkehrssachen zu befassen hat, nur dringend ans Herz gelegt werden.

Autor: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen

AGS 12/2023, S. IV

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