Von Dr. Carsten Schäfer und Dr. Dr. h.c. mult. Peter Ulmer. 8. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München, XXX., 706 S., 109,00 EUR

Bei dem vorliegenden Kommentar handelt es sich um eine Sonderausgabe des Münchener Kommentars zum BGB, der sich auszugsweise auf die Kommentierung der §§ 705740 BGB und des Partnerschaftsgesetzes beschränkt. Der Mitbegründer des Werkes, Peter Ulmer, hat sich zwischenzeitlich als Autor zurückgezogen. Die Kommentierung wird ab der 8. Aufl. ausschließlich von Dr. Carsten Schäfer bearbeitet. Der Autor deutet an, dass die 8. Aufl. wohl die letzte Kommentierung der §§ 705741 BGB sein wird, da eine grundlegende Novellierung (sog. Maubacher Entwurf) ansteht und dem Vernehmen nach "kein Stein mehr auf dem anderen" bleiben soll. Ungeachtet dessen muss sich die Praxis bis dahin und vermutlich auch noch länger mit dem bisherigen Recht befassen. Die Kommentierung ist insbesondere für die Anwaltschaft von großer Bedeutung, nimmt die BGB-Gesellschaft hier doch nach wie vor einen großen Stellenwert ein, auch wenn die Partnerschaftsgesellschaft im Vordringen befindlich ist. Leider verhält es sich so, dass auch Anwälte untereinander keinen Streit scheuen und oft die zugrunde liegende Gesellschaftssozietät oder Partnerschaftsverträge an Qualität vermissen lassen. So sorgfältig ein Anwalt für die Mandanten tätig ist, so wenig Sorgfalt wird häufig in eigenen Angelegenheiten an den Tag gelegt, was sich dann bei der späteren Auseinandersetzung der Gesellschafter und Partner herausstellt. Grundkenntnisse auf diesem Rechtsgebiet sind daher sowohl bei der Abfassung gemeinsamer Verträge als auch bei der Auseinandersetzung äußerst hilfreich. Hierzu bietet der vorliegende Kommentar eine ausgezeichnete Hilfe. Neue Gesetze waren gegenüber der Vorauflage nicht zu berücksichtigen. Dafür sind zahlreiche wichtige Entscheidungen des BGH eingearbeitet worden, insbesondere zur Publikumsgesellschaft, zum Minderheitenschutz gegen Mehrheitsbeschlüsse, zur Sanierung der Gesellschaft und zur Innengesellschaft. In der Kommentierung wird auch bereits auf die anstehende Reform des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG hingewiesen.

Autor: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen

AGS 12/2022, S. III

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