Es ist schon erstaunlich, mit welchen tiefgreifenden Rechtsfragen sich hochbezahlte OLG-Richter befassen müssen.

Die Grenzen der Notwendigkeit werden hier einmal wieder überspannt oder anders ausgedrückt: "Die Erbsen werden noch einmal geteilt, bevor sie gezählt werden."

Sicherlich ist es um 1,90 EUR günstiger, wenn der Mandant den Grundbuchauszug selbst anfordert. Der Aufwand, der in einer Anwaltskanzlei aber dadurch entsteht, dass der Anwalt den Mandanten zunächst anschreiben und auffordern muss, den Grundbuchauszug selbst anzufordern und der Mandant ihn dann beim Anwalt abgibt, dürfte betriebswirtschaftlich den Betrag von 1,90 EUR deutlich übersteigen.

Der Anwaltsberuf ist ein freier Beruf. Dazu passt es nicht, dem Anwalt kleinkarierte Vorschriften zu machen, wie er betriebswirtschaftlich ein Mandat führt.

Rechtsanwalt Norbert Schneider

AGS 12/2019, S. 588 - 591

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