Der bewährte, von Dr. Egon Schneider begründete und von Richter am AG Kurt Herget fortgeführte Streitwertkommentar ist nunmehr in der 13. Aufl. erschienen. Berücksichtigt ist die Rspr. bis März 2011.

Der Kommentar enthält im ersten Teil auf 136 Seiten eine zusammenhängende Darstellung zu den gerichtlichen Verfahren im Streitwertrecht. Hier werden die Wertfestsetzungsverfahren nach dem GKG, dem FamGKG, der KostO und dem RVG jeweils eigenständig erläutert. Da viele Muster und Berechnungsbeispiele aufgenommen sind, sind die Verfahren für die Praxis anschaulich dargestellt.

Der zweite Teil des Kommentars enthält auf ca. 1.239 Seiten das Kernstück des Kommentars mit den Stichwörtern zum Zivilprozess in alphabetischer Reihenfolge. Jedes der ca. 360 Stichwörter wird dabei übersichtlich aufgeteilt und enthält jeweils Erläuterungen zum Zuständigkeits-, zum Gebühren- und zum Rechtsmittelstreitwert. Insbesondere die um viele neue Beispiele ergänzten Berechnungsbeispiele sowie Hinweise auf typische Fehlerquellen stellen den gewünschten Bezug zur Praxis her.

Die Neuauflage wurde genutzt, das Werk um einen aus insgesamt 453 Seiten bestehenden dritten Teil mit über 90 Stichwörtern zu FamFG-Verfahren zu ergänzen und zu vervollständigen. Diese Stichwörter erfassen alle relevanten Fragen dieses Bereichs. Insbesondere werden die sich aus den abweichenden verfahrensrechtlichen Grundlagen ergebenden Besonderheiten dargestellt.

Neu aufgenommen wurden neben vielen anderen die Stichwörter Behandlungsunterlagen, Einsicht; Belästigung; Einstweilige Anordnung; Internet; Lebensversicherung; Schufa-Eintragung; Sprungrevision; Vergabesachen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; wirtschaftliche Identität.

Die Unterteilung der einzelnen Stichwörter in Zuständigkeits-, Gebühren- und Rechtsmittelstreitwert erleichtert in der Praxis das schnelle und unkomplizierte Auffinden der Bewertungsgrundlagen. Der Streit- und Verfahrenswert kann so richtig berechnet, deshalb die richtige Kostenentscheidung getroffen und die Gerichts- und Anwaltsgebühren können richtig berechnet werden.

Die praktische Nutzung des Werks zeigt, dass in den über 450 alphabetisch geordneten Stichwörtern alle denkbaren zivil- und familienrechtlich relevanten Wertfragen beantwortet werden. Die Darstellung beschränkt sich dabei nicht auf das bloße Abschreiben gerichtlicher Entscheidungen zur Streitwertfragen. Vielmehr setzt sich das Werk an den erforderlichen Stellen kritisch mit der vorhandenen Rspr. auseinander und liefert Argumentationshilfen für die Anfechtung unzutreffender Wertfestsetzungen. Für das Anfechtungsverfahren kann dann auf die Ausführungen im ersten Teil des Kommentars zurückgegriffen werden.

So setzt sich das Werk beispielsweise im Stichwort "Ehesachen" kritisch mit der Rspr. auseinander, die Sozialleistungen im Rahmen von § 43 FamGKG nicht als wertbestimmendes Einkommen ansehen. Hier weist Thiel völlig zutreffend darauf hin, dass der Gesetzgeber in § 43 FamGKG nicht auf das Nettoerwerbseinkommen, sondern das Nettoeinkommen der Eheleute abstellt.

Allein sechs Seiten des Stichworts "Ehesachen" enthalten Ausführungen zur Berücksichtigung von Vermögen der Ehegatten bei der Bestimmung des Verfahrenswerts der Scheidung. Der Umfang wird der Bedeutung der Problematik gerecht, zumal das Vermögen der Eheleute in der Praxis bei der Bestimmung des Verfahrenswerts der Scheidung häufig unberücksichtigt bleibt.

Zu keiner anderen kostenrechtlichen Problematik sind seit Inkrafttreten des FamFG bzw. FamGKG zum 1.9.2009 so viele gerichtliche Entscheidungen ergangen wie zur Berechnung des Verfahrenswerts in Versorgungsausgleichssachen. Die Wertberechnung wird in dem Werk auf ca. 26 Seiten erläutert und lässt keine Frage unbeantwortet.

Fazit: Der Kommentar setzt weiterhin den Maßstab im Streitwertrecht. Er ist an Ausführlichkeit und Umfang nicht zu überbieten. Die langjährige Nutzung bereits der Vorauflagen des Werks hat gezeigt, dass alle in der Praxis auftretenden Fragen zum Streitwertrecht beantwortet werden.

Der Kommentar ist daher ein unverzichtbares Arbeitsmittel für alle, die in der Praxis mit Streitwerfragen beschäftigt sind.

Dipl.-Rpfleger Joachim Volpert, Willich

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