Beratungshilfe ist eine Form staatlicher Daseinsvorsorge und gehört nicht selten zum eher weniger geschätzten aber notwendigen Tätigkeitsspektrum. Gering vergütet, häufig genauso rechtlich problematisch und aufwändig in der Handhabung. Beratungshilfe ist also kaum vergnügungssteuerpflichtig. Gleichwohl gehört sie bisweilen auch zu den unverzichtbaren Grundeinnahmen. Zur effizienteren Sachbearbeitung sollen nachfolgend häufige Fehler und Problemfelder sowie Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

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