In Zivilsachen kann zunächst ein Grundurteil ergehen, wenn der Anspruch sowohl dem Grund nach als auch nach der betragsmäßigen Höhe streitig ist. Dem Grundurteil schließt sich dann ein Betragsverfahren an, in dem über den bezifferten Anspruch entschieden wird. Der Erlass eines Grundurteils wirft kostenrechtliche Fragen auf, insbesondere dann, wenn gegen das Grundurteil ein Rechtsmittel eingelegt wird, weil dann fraglich sein kann, ob und in welchem Umfang eine Zurückverweisung vorliegt, insbesondere wenn das Rechtsmittelgericht das Grundurteil bestätigt oder den Anspruch nach bereits erfolgter Klageabweisung dem Grunde nach doch zuerkennt. Diese Frage hat erhebliche Auswirkungen auf die Anwaltsvergütung.

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