- Wird der Anwalt von mehreren Geschädigten mit der Schadensregulierung anlässlich desselben Verkehrsunfalls beauftragt, liegen gesonderte Angelegenheiten vor.
- Das gilt auch bei der Vertretung von Eheleuten.
AG Bochum, Urt. v. 8.3.2016 – 47 C 466/15
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