1. Wird der Anwalt von mehreren Geschädigten mit der Schadensregulierung anlässlich desselben Verkehrsunfalls beauftragt, liegen gesonderte Angelegenheiten vor.
  2. Das gilt auch bei der Vertretung von Eheleuten.

AG Bochum, Urt. v. 8.3.2016 – 47 C 466/15

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