Prozessiert ein Rechtsanwalt eine aussichtslose Klage durch zwei Rechtszüge, ohne den Mandanten zuvor hinreichend über die fehlende Erfolgsaussicht zu belehren, liegt hierin eine Anwaltspflichtverletzung.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 3.6.2013 – I-9 U 147/12

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