Für diesen errechnet sich der Beschwerdewert aus der Differenz der eigenen Anwaltsgebühren einschließlich der Auslagen.

a) Festgesetzter Wert

Nach dem auf 40.000,00 EUR festgesetzten Streitwert berechnen sich die Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Klägers wie folgt:

 
 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV 1.452,10 EUR
  (Wert: 40.000,00 EUR)  
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV 1.340,40 EUR
  (Wert: 20.000,00 EUR)  
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 534,38 EUR
  Gesamt 3.346,88 EUR

b) Erstrebter Streitwert

Nach dem vom Klägervertreter für richtig erachteten Streitwert von 60.000,00 EUR errechnen sich folgende Gebühren und Auslagen:

 
 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV 1.784,90 EUR
  (Wert: 60.000,00 EUR)  
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV 1.647,60 EUR
  (Wert: 60.000,00 EUR)  
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 655,98 EUR
  Gesamt 4.108,48 EUR

c) Beschwerdewert

Für den Prozessbevollmächtigten des Klägers beträgt der Beschwerdewert somit (4.108,48 EUR – 3.346,88 EUR =) 761,60 EUR.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge