Der Kläger focht mehrere Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft an, der die Parteien angehören. Die Beklagten ließen sich durch die Verwalterin der Anlage vertreten, die dafür eine Sondervergütung von 75,00 EUR je Stunde erhalten sollte. Die Klage war nur teilweise erfolgreich. In dem rechtskräftigen Urteil wurden dem Kläger 70 % der Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Die Beklagten haben beantragt, als zu erstattende Kosten des Rechtsstreits 19,35 Arbeitsstunden der Verwaltung zu dem vereinbarten Stundensatz (= 1.451,25 EUR netto) und Aufwendungen für vier Schreiben der Verwaltung an die Beklagten (= 69,90 EUR netto) nebst Mehrwertsteuer entsprechend der Kostenquote des Urteils festzusetzen. Das AG hat dem Antrag entsprochen. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers hat das LG die zu erstattenden Kosten auf 124,95 EUR festgesetzt. Mit der von dem LG zugelassenen Rechtsbeschwerde möchten die Beklagten die Wiederherstellung der Kostenfestsetzung durch das AG erreichen.

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