Herausgegeben von Dr. Simon Assion. 1. Aufl., 2022, Verlag Nomos, Baden-Baden. 554 S., 109,00 EUR

Am 1.12.2021 ist das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, kurz: TTDSG) in Kraft getreten. Durch das TTDSG werden u.a. die bislang im Telemediengesetz (TMG) sowie im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen datenschutzrechtlichen Regelungen in ein eigenes Regelwerk überführt und an die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst.

Im Teil 1 (§§ 1, 2) des neuen TTDSG finden sich – wie in jedem Gesetz – allgemeine Vorschriften, bevor im Teil 2 (§§ 3 ff.) die bislang im TKG enthaltenen Regelungen aufgefunden werden können. Teil 3 (§§ 19 ff.) beinhaltet die bisher dem TMG zugeordneten Regelungen sowie mit § 25 eine Regelung zur Umsetzung der Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation bzw. ePrivacy-Richtlinie). Die Norm des § 26, die die Anforderungen an Dienste zur Verwaltung i.S.d. § 25 festlegt, hat keine Grundlage in der sog. ePrivacy-Richtlinie, sondern geht über deren Vorgaben hinaus. Im letzten Teil (§§ 27 ff.) finden sich die Regelungen zu Sanktionen und den zuständigen Aufsichtsbehörden.

Die Bearbeiter des neuen Werks, die sich sowohl aus Anwältinnen bzw. Anwälten als auch aus Richtern sowie aus Personen aus der Wissenschaft zusammensetzt, hatten daher die nicht zu unterschätzende Aufgabe, ein Normenwerk zu kommentieren, das es in dieser Zusammensetzung noch nicht gegeben hat. Diese Aufgabe ist den Bearbeitern sehr gut gelungen. Zu jeder Norm wurde anfänglich in einem "Überblick" deren Bedeutung und Entstehungsgeschichte vorgestellt, bevor verfassungs- und europarechtliche Aspekte dargestellt und das Verhältnis dieser Regelung zu anderen Vorschriften in dem Gesetzeswerk näher betrachtet wurde. In den weiteren Ausführungen wurde der Inhalt der Norm kommentiert, bevor jeweils auf die Rechtsdurchsetzung der Norm, d.h., die für die Durchsetzung der Vorschrift zuständige Person, z.B. der Betroffene oder eine Datenschutzbehörde, eingegangen wird. Abschießend finden sich bei vielen Normen Stellungnahmen bzw. Ausblicke der Bearbeiter.

Sowohl derjenige, der sich in der Vergangenheit schon mit den Vorgängerregelungen des TKG sowie des TMG beschäftigt hat, als auch derjenige, der mit den Vorgängerregelungen keine Berührungspunkte hatte und sich erstmals mit den TTDSG-Normen befassen darf, erhält mit diesem Werk einen umfassenden sowie kompakten Überblick über das neue Normengefüge. Unter Rückgriff auf dieses Werk ist es für den Praktiker möglich, die rechtlichen Hintergründe sowie Inhalte der einzelnen Normen schnell zu erfassen und das Verhältnis der Normen zueinander zu verstehen – um die Norm nachfolgend gut auf den konkreten Fall anwenden zu können. Die 1. Aufl. des Assion stellt damit ein optimales Hilfsmittel für den Praktiker im Rahmen seiner täglichen Arbeit dar, um kurzfristig an ihn gestellte Anforderungen betreffend die neuen Normen bearbeiten zu können.

Autor: Guido Vierkötter

Rechtsanwalt Guido Vierkötter, LL.M., Neunkirchen

AGS 9/2023, S. III

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