Die Bewilligung einer Pauschgebühr für einen Verfahrensabschnitt ist möglich.[74] Von der Möglichkeit, für einen Verfahrensabschnitt eine Pauschgebühr zu gewähren, wird in der Rspr. der Obergerichte auch Gebrauch gemacht.[75] Auch bei einem auf einzelne Verfahrensabschnitte beschränkten Antrag ist jedoch stets im Wege der Gesamtschau zu prüfen, ob die dem Verteidiger für seine Tätigkeit im gesamten Verfahren gewährte Regelvergütung insgesamt noch zumutbar ist oder ob ihm wegen besonderer Schwierigkeiten in einem Verfahrensabschnitt mit der dafür vorgesehenen Gebühr ein ungerechtfertigtes Sonderopfer abverlangt wird. Hierbei soll der erhöhte Arbeits- und Zeitaufwand in einem Verfahrensabschnitt durch eine unterdurchschnittliche Inanspruchnahme in anderen Teilen kompensiert werden können.[76]

Nach Auffassung des KG sollen aber einzelne Hauptverhandlungstage keine gesonderten Verfahrensabschnitte im kostenrechtlichen Sinne darstellen, sodass die gesonderte Bewilligung von Pauschgebühren für einzelne Verhandlungstage nicht zulässig sein soll.[77] Diese Auffassung ist m.E. unzutreffend, denn nach dem eindeutigen in der Gesetzesbegründung zum RVG zu Tage getretenen Willen des Gesetzgebers sind auch einzelne Hauptverhandlungstage ein "Verfahrensabschnitt".[78] Bei einer Entscheidung über einen Pauschgebührenantrag betreffend einen Verfahrensabschnitt soll der erhöhte Arbeits- und Zeitaufwand in einem Verfahrensabschnitt durch eine unterdurchschnittliche Inanspruchnahme in anderen Teilen kompensiert werden können.[79] Das ist m.E. unzutreffend (vgl. dazu oben II. 2. a)).

[74] Zum Begriff des Verfahrensabschnitts KG JurBüro 2016, 132; OLG Hamm RVGreport 2013, 269 = AGS 2013, 332.
[75] Vgl. u.a. KG StRR 2015, 476 = RVGreport 2016, 16 = JurBüro 2016, 133 = Rpfleger 2016, 243.
[76] VerfGH Berlin NStZ-RR 2020, 190 = RVGreport 2020, 299; OLG Bamberg RVGreport 2018, 51 = NStZ-RR 2017, 392 = JurBüro 2017, 631; Beschl. v. 26.8.2016 – 10 AR 10/16; Beschl. v. 7.6.2017 – 10 AR 30/16; OLG Hamm RVGreport 2017, 13.
[77] KG, a.a.O.
[78] Vgl. Gesetzesbegründung zu § 42 RVG in BT-Drucks 15/1971, 198; Gerold/Schmidt/Burhoff, a.a.O., § 51 RVG Rn 37.
[79] KG Rpfleger 2016, 243 = StRR 2015, 476 = RVGreport 2016, 16 = JurBüro 2016, 133.

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