Bei der Berechnung der Obergrenze nach § 15 Abs. 3 RVG hat die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zu erfolgen unabhängig davon, ob im Kostenfestsetzungsverfahren eine Anrechnung nach § 15a Abs. 2 RVG vorzunehmen ist oder nicht.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.8.2013 – 13 W 71/13

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge