Rechtsanwalt A erhebt für seinen Mandanten K gegen den Beklagten B Zahlungsklage über 10.000,00 EUR. Der Rechtsstreit erhält das gerichtliche Aktenzeichen 100/23. Fast zur selben Zeit hat B – vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten – vor demselben Gericht seinerseits Zahlungsklage gegen K über 8.000,00 EUR erhoben. Dieser Rechtsstreit ist unter dem Aktenzeichen 200/23 eingetragen. In beiden Verfahren wird an verschiedenen Tagen streitig zur Sache verhandelt. Nach dem letzten Verhandlungstermin im Verfahren 200/23 verbindet das Gericht durch Beschluss die Klage des B als Widerklage zum Verfahren 100/23. In dem verbundenen Verfahren wird eine weitere mündliche Verhandlung durchgeführt, an der beide Rechtsanwälte teilnehmen und streitig verhandeln.

Welche Vergütung ist dem Prozessbevollmächtigten des Klägers Rechtsanwalt A nach Beendigung des Rechtsstreits angefallen? Welche Berechnung ist für ihn günstiger?

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