Erhebt der im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG auf Zahlung der Anwaltsvergütung in Anspruch genommene Mandant den Einwand, der den Antrag stellende Rechtsanwalt habe ihn schlecht vertreten, sodass er das Mandat habe kündigen und einen neuen Rechtsanwalt zum Prozessbevollmächtigten stellen müssen, führt dies zur Ablehnung der Festsetzung gem. § 11 Abs. 5 RVG.

LAG Kiel, Beschl. v. 29.6.2022 – 1 Ta 50/22

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge