Wohnungseigentumsgesetz. Kommentar von Prof. Dr. Michael Timme. 1. Aufl. 2010. Verlag C. H. Beck, München. XIII, 1160 S. 98,00 EUR.

Das Wohnungseigentumsrecht hat sich zu einer Spezialmaterie entwickelt. Zunehmende Streitigkeiten auf diesem Gebiet, eine Flut jährlich neu veröffentlichter Entscheidungen sowie sich aufgrund der WEG-Reform ergebender neuer Fragestellungen und Praxisprobleme erfordern aktuelles und schnell zugängliches Fachwissen.

Der erstmals erschienene Kommentar von Timme schließt eine Lücke in der wohnungseigentumsrechtlichen Literatur, weil er neue Wege geht. Nicht vergleichbar mit anderen Kommentaren verfolgt das Werk konsequent einen systematischen Aufbau, indem den einzelnen Kommentierungen Überblicksebenen vorangestellt werden, die das Verständnis der jeweiligen Norm erleichtern und den schnellen Zugriff auf die angesprochenen Aspekte ermöglichen. Es folgt jeweils eine Standardebene, in denen die einzelnen Vorschriften detailliert erläutert werden. Eingebundene Fundstellen ermöglichen einen vertiefenden Einstieg in weitere Detailfragen. Detail-Ebenen eröffnen den Zugang zu Durchführungs-Verordnungen, Landesrecht oder Checklisten für die Praxis.

Aus Sicht des anwaltlichen Praktikers überaus gelungen ist beispielsweise die Kommentierung von Dötsch zu § 10 WEG. Die Vorschrift, die das Innen- und Außenverhältnis der Gemeinschaft zentral regelt, ist von herausragender Bedeutung in der Praxis. Behandelt werden die Beschlüsse von Untergemeinschaften in Mehrhausanlagen, die so häufig Anlass zu Streitigkeiten geben. Umstritten ist letztlich, ob und inwieweit nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit des Verbandes durch die WEG-Reform Kompetenzverlagerungen durch Vereinbarungen aller Eigentümer möglich sind. Im Rahmen der anschaulichen Darstellung des Meinungsstandes weist Dötsch zu Recht darauf hin, dass die Teilversammlung einer Untergemeinschaft nicht über die Bestellung eines Verwalters beschließen kann. Ein solcher Beschluss ist nichtig (so aktuell LG Düsseldorf v. 22.10.2009 - 19 S 40/09, MietRB 2010, 205).

Die ungewöhnliche, aber keineswegs gewöhnungsbedürftige Darstellung der Kommentierung mit einem voranstehenden Überblick sowie der vorerwähnten dreistufigen Gliederung ermöglicht einen punktgenauen raschen Einstieg in die Materie. Eine gelungene graphische Darstellung sowie Tabellen und Checklisten erleichtern das Verständnis und die praktische Umsetzung.

Möglich geworden ist dieses eher einem Handbuch als einem Kommentar vergleichbare Werk durch ein elfköpfiges Autorenteam, das aus renommierten Experten und Praktikern aus verschiedenen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts besteht.

Das Werk, dessen Anschaffung ich jedem im Wohnungseigentumsrecht tätigen Praktiker uneingeschränkt empfehle, ist auf dem Stand von Rspr. und Gesetzgebung von März 2010.

FAMuWR Norbert Monschau, Erftstadt

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