Im Verfahren vor der Landesjustizverwaltung kann keine Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe bewilligt werden. Im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung und im Rechtsbeschwerdeverfahren ist die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe dagegen möglich (§§ 76 ff. FamFG).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen