Begründet von Dr. Hans Lechner; fortgeführt von Prof. Dr. Rüdiger Zuck. 8. neu bearbeitete und erweiterte Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XV, 1.025 S., 139,00 EUR

Der Klassiker des Verfassungsprozessrechts seit 1954. Begründet wurde das Werk von Hans Lechner und wird seit der 4. Aufl. 1994 von Rüdiger Zuck fortgeführt. Die neu bearbeitete und aktualisierte 8. Aufl. berücksichtigt die Rspr. und Lit. bis zum 1.1.2019. In dem Werk wird das BVerfGG kompakt und übersichtlich aus einer Hand kommentiert. Schwerpunktmäßig werden die praxisrelevanten Regelungen erläutert, dabei nimmt der Bearbeiter zu den verschiedenen Entwicklungen in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung kritisch Stellung. Besonders umfassend dargestellt wurde die Verfassungsbeschwerde (§§ 90 ff. BVerfGG), die abstrakte (§§ 76 ff. BVerfGG) und die konkrete (§§ 80 ff. BVerfGG) Normenkontrolle, die Wirkung der Entscheidung des Gerichts (§ 31 BVerfGG) sowie die einstweilige Anordnung in § 32 BVerfGG. In die Neuauflage wurde die Möglichkeit des Finanzierungsausschlusses verfassungsfeindlicher Parteien (§ 46a BVerfGG), die Änderungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen, u.a. Tonaufnahmen zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken bei Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland (§ 17a BVerfGG) sowie auch die Schaffung von Verhaltensleitlinien für die richterlichen Mitglieder des Gerichts (§ 1 BVerfGG) oder das neu etablierte Prima-vista-Verfahren im Rahmen des § 93a BVerfGG, eingearbeitet. Somit ist das Werk an Aktualität nicht zu übertreffen. Auch in der Neuauflage wurde – wie bereits in der Vorauflage – die Verzahnung des Verfassungsprozessrechts mit dem europäischen Recht berücksichtigt. Besonders ansprechend und von einem großen Nutzen ist das Werk für Richter, Rechtsanwälte und Juristen im Verwaltungsdienst, aber auch für Hochschullehrer. Fazit: uneingeschränkt empfehlenswert!

AGS, S. III - IV

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