Beratungshilfe ist Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtsstaates. Jeder Bürger soll sich seiner Rechte bewusst sein und diese – wo notwendig – verfolgen können. Dabei gewährt Beratungshilfe von seinem Sinn und Zweck her eine "erste" Beratung, ohne Vollvertretung zu sein. Beratungshilfe verspricht auch keinen Erfolg, sondern eben nur eine "erste Einschätzung" und wo notwendig eine Vertretungshandlung. Auch ist es nicht Sinn und Zweck der Beratungshilfe, das bestehende Beratungsdefizit in Deutschland zu lösen oder zu beseitigen. Folglich ist die Beratungshilfe eher als ein "letzter Rettungsanker" zu verstehen, der erst dann greift, wenn keine anderen Hilfen vorhanden sind, die Beratung aber unabdingbar ist und eine prekäre finanzielle Situation besteht. Beratungshilfe soll danach im Umkehrschluss kein Allheilmittel sein oder gar das Grundprinzip anwaltlichem Tätigwerdens sein. Gerade letzteres kann aber eine Folge der ständigen Anpassung der finanziellen Voraussetzungen sein. M.a.W.: die Herabsetzung der finanziellen Zugangsbeschränkungen für die Beratungshilfe kann auch dazu führen, dass anwaltliche Normalmandate schwinden.

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