Der Kläger hatte – vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten – vor dem zuständigen LG gegen den Beklagten Zahlungsklage über 10.000,00 EUR erhoben. In dem ersten Termin zur mündlichen Verhandlung hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers gegen den nicht erschienen und auch nicht ordnungsgemäß vertretenen Beklagten den Erlass eines Versäumnisurteils beantragt, das antragsgemäß erging. In diesem Versäumnisurteil hat das Gericht den Beklagten in der Hauptsache antragsgemäß verurteilt und diesem die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Welchen Inhalt wird der Kostenfestsetzungsantrag des zum Vorsteuerabzug berechtigten Klägers haben?

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