Die Aufrechnung mit einem materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch wegen der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens ist ungeachtet der Möglichkeit wirksam, dass in einem späteren Hauptsacheverfahren über die Prozesskosten entschieden wird.

BGH, Urt. v. 11.2.2010 – VII ZR 153/08

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