Eine erstinstanzliche Streitwertfestsetzung kann in einem beim OVG anhängigen Streitwertbeschwerdeverfahren auch dann von Amts wegen nach § 63 Abs. 3 S. 1 GKG geändert werden, wenn die Streitwertbeschwerde wegen Nichterreichens des Beschwerdewertes nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG unzulässig ist.

OVG Lüneburg, Beschl. v. 1.7.2010 – 8 OA 117/10

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge