Begründet von Kurt Stöber, Regierungsdirektor. 22. Aufl., 2019. Verlag C. H. Beck, München. XXI, 1.929 S., 139,00 EUR

Der Beck´sche Kurzkommentar zur ZVG, der seit der 11. Aufl. von Kurt Stöber vollständig bearbeitet wurde, hat sich schon lange zu dem Standardkommentar des ZVG entwickelt. Kurt Stöber ist nach Erscheinen der 21. Aufl. verstorben. Sein Erbe wird nunmehr von einem Autorenteam angetreten (Dipl.-Rpfl. Kai Achenbach, Prof. Dr. Matthias Becker, Rechtsanwalt und FA MuWR Michael Drasdo, Dr. Heiko Gojowczyk, Prof. Dr. Dipl.-Rpfl. Ulrich Keller, Rechtsanwalt Bernd Kidelen, Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Nicht). Die neuen Autoren treten ein schweres Erbe an. Das Rechtsgebiet der Zwangsversteigerung ist äußerst kompliziert und kann eigentlich nur aus praktischer Erfahrung heraus kommentiert werden. Das breit aufgestellte Autorenteam setzt die akribische Arbeit von Kurt Stöber nahtlos fort. Zu loben ist bereits die erste Maßnahme, den einzelnen Paragraphen Übersichten voranzustellen und die Kommentierung von einer alphabetischen auf eine systematische Ordnung umzustellen. Nach wie vor gehört das Zwangsversteigerungsrecht zu einer schwierigen und haftungsträchtigen Materie, zumal es hier um nicht unerhebliche Werte geht. Strenge Formvorschriften tun ihr Übriges dazu. Soweit sich ein Anwalt auf diesem Rechtsgebiet nicht spezialisiert hat, wird er häufig nur beiläufig mit dieser Thematik befasst, so z.B. in Familiensachen, wenn es um die Teilungsversteigerung der gemeinsamen Immobilie geht oder auch dann, wenn die Erben sich nicht einigen können. Aber auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung spielt das ZVG eine große Rolle. Für diese Tätigkeiten bietet das Werk eine unverzichtbare Hilfe und lässt keine Frage offen.

AGS 6/2019, S. III

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