Von dem Begriff "Kanzlei" i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 2 VV wird auch die Zweigstelle einer Rechtsanwaltskanzlei erfasst. Fahrtkosten für eine Geschäftsreise zu einem Ziel innerhalb der Gemeinde, in der die Zweigstelle unterhalten wird, können deshalb nicht gem. Nr. 7003 VV dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
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