Begründet von Dr. Hans Langenberg, fortgeführt von RiAG Dr. Kai Zehelein. 9. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 734 S., 59,00 EUR

Mit der vorliegenden 9. Aufl. ist der Begründer und vormalige Mitautor Dr. Hans Langenberg ausgeschieden. Fortgeführt wird das Werk jetzt ausschließlich von Herrn Dr. Kai Zehelein, der bereits in der 7. und 8. Aufl. mitgearbeitet hat.

Die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen gehört (leider) zur täglichen anwaltlichen Praxis. Auch wenn es häufig nur um geringe Saldobeträge geht, hat die Betriebskostenabrechnung jedoch für Mieter und Vermieter erhebliche Bedeutung, zumal sich häufig grundsätzliche Fragen zur Abrechnung stellen, die sich alljährlich wiederholen und für sämtliche Mieter eines Objekts gelten. Für den Anwalt erscheinen Betriebskostenabrechnungen in der Regel lästig, weil er bei geringen Gegenstandswerten mitunter erheblichen Aufwand betreiben muss. Umso mehr ist der Anwalt daher auf ein Nachschlagewerk angewiesen, das ihm sofort Antwort auf die zu klärenden Fragen gibt. Insoweit liefert das Werk eine unschätzbare Arbeitshilfe. Auf über 700 S. findet der Anwalt alles, was er zum Recht der Betriebs- und Heizkosten wissen muss, beginnend mit dem Begriff der Betriebskosten, der Frage der Umlage, Umlage erneuter oder erhöhter Betriebskosten, Umlageschlüssel etc. Selbstverständlich werden sämtliche einzelnen Betriebskostenpositionen sowie ihre Umlagefähigkeit erläutert. Ausführlich behandelt wird auch die Abrechnungspflicht, die Abrechnungsfrist sowie der Abrechnungszeitraum. Auch der Heizkostenabrechnung ist ein umfangreiches Kapitel gewidmet. Darüber hinaus finden sich auch wichtige Ausführungen zum Betriebskostenprozess. Im Anhang werden dann sogleich Muster und alle relevanten Gesetzes- und Verordnungstexte mitgeliefert. Gegenüber der Vorauflage galt es wieder, umfangreiche Rechtsprechung, insbesondere des VIII. Senats des BGH zu beachten. Jedem Anwalt, der sich mit Betriebs- oder Heizkosten zu befassen hat, kann dieses Werk nur dringend empfohlen werden. Der Anschaffungspreis wird sich nach wenigen Mandaten bereits nachhaltig rentiert haben.

Autor: Norbert Schneider

Norbert Schneider

AGS 5/2019, S. III

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge