Der Beteiligte zu 4) betreibt die Anfechtung der Vaterschaft zu den Beteiligten zu 1) und 2), welche während der Ehezeit mit der Kindesmutter, der Beteiligten zu 3), geboren sind. Diese hatte dem Beteiligten zu 4) nach der Trennung von ihm in einem Gespräch im Mai 2009 mitgeteilt, während der Empfängniszeit der Kinder ein Verhältnis mit einem anderen Mann, ihrem früheren Arbeitskollegen, gehabt zu haben. Sie zieht die Vaterschaft dieses Mannes in Betracht, aufgrund des Kontaktes mit beiden Männern während der Empfängniszeit. Die Beteiligten sind chilenischer Abstammung, die Kindesmutter ist inzwischen deutsche Staatsangehörige. Das Scheidungsverfahren zwischen den Beteiligten zu 3) und 4) ist anhängig.

Das FamG hat den Beteiligten des Abstammungsverfahrens Verfahrenskostenhilfe bewilligt, aber ihre Anträge auf Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten zurückgewiesen. Dagegen hat Beteiligte zu 4) sofortige Beschwerde eingelegt. Diese hat das FamG, soweit es die Ablehnung der Beiordnung der Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 4) betraf, aufrechterhalten.

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