Auch der "Musielak" hat sich zwischenzeitlich zu einem Standardkommentar entwickelt und hat es innerhalb von zehn Jahren bereits zu sechs Auflagen gebracht. Das Werk zeichnet sich gegenüber den alt eingeführten Kommentaren durch seine "Frische" aus. Es gibt nicht nur die Rechtsprechung wieder, sondern kommentiert durchaus kritisch und bringt insbesondere zu aktuellen Fragen neue Lösungsansätze, die sich in anderen, eingefahreneren Kommentaren häufig nicht finden, zumal die Kommentierung auch nicht den Ballast veralteter Rechtsprechung mit sich schleppt.

In der 6. Aufl. waren einige Änderungen zu berücksichtigen, so das zweite Gesetz zur Modernisierung der Justiz, zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft, das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes, zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und vor allem das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts. Stärker als bisher widmet sich das Werk auch grenzüberschreitenden Verfahren. So sind auch die Verordnungen zur Einführung des europäischen Mahnverfahrens und zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen bereits berücksichtigt. Wie es sich für einen guten ZPO-Kommentar gehört, finden sich an sämtlichen relevanten Stellen auch Ausführungen zu den Rechtsanwaltsgebühren und den Gerichtskosten.

Auch in der 6. Aufl. ist der Musielak ein rundum gelungenes Werk und vor allem denjenigen zu empfehlen, die von einem ZPO-Kommentar nicht nur die bloße Wiedergabe der ergangenen Rechtsprechung erwarten, sondern auch eigene Gedankengänge.

Norbert Schneider

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