Bei einer Stufenklage ist Prozesskostenhilfe grundsätzlich einheitlich für sämtliche Anträge zu bewilligen oder zu versagen. Soweit aber zu dem für die Bewilligung maßgeblichen Zeitpunkt keine hinreichende Erfolgsaussicht für den Auskunftsantrag besteht, ist die Bewilligung entsprechend einzuschränken.
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