Herausgegeben von Dr. Guido Toussaint. Verlag C.H. Beck, München. 50. Aufl., 2020. XXIII, 2365 S., 155,00 EUR

Der "Hartmann" feiert Jubiläum. Auf 50 stolze Auflagen kann der Standarkommentar zum Kostenrecht zurückblicken. Der bis zur 48. Aufl. von Dr. Dr. Peter Hartmann bearbeitete Kommentar zu den wichtigsten Kostengesetzen ist nunmehr mit in zweiter Auflage von Rechtsanwalt am BGH Dr. Guido Toussaint übernommen worden. Um diesen Neuanfang auch nach außen hin sichtbar zu machen, heißt das Werk jetzt nicht mehr "Kostengesetze", sondern "Kostenrecht". Mit der ersten Neuauflage waren neben dem Herausgeber gleich weitere acht Autoren hinzugekommen, in der jetzigen 50. Aufl. sind es neun weitere Autoren, sodass die Last der Kommentierung der einzelnen Vorschriften nunmehr auf verschiedene Schultern verteilt wird und jeder Autor sein Spezialgebiet bearbeiten kann. Sukzessiv sollen mit dem neuen Team alle Bereiche überarbeitet werden. Diese Aufteilung und Verjüngung des Autorenteams kann dem in die Jahre gekommenen Kommentar nur gut tun. An Aufbau und Kommentierung hat sich jedoch nichts geändert. Das Werk kommentiert nach wie vor alle für die Praxis wichtigen Kostengesetze. In seiner umfassenden Kommentierung sämtlicher relevanten Kostengesetze wird auch das Werk im neuen Gewand für die Praxis unverzichtbar bleiben.

AGS 4/2020, S. III

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