Die Tätigkeit des nach § 68b Abs. 2 StPO als Zeugenbeistand beigeordneten Rechtsanwaltes ist als Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Nr. 4 VV zu vergüten.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen