Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts hat den Antrag des dem Kläger im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts A auf Festsetzung der ihm aus der Landeskasse zustehenden PKH-Anwaltsvergütung zurückgewiesen. Die hiergegen eingelegte Erinnerung hat das Amtsgericht (Amtsrichter) ebenfalls zurückgewiesen. In der dieser Entscheidung beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung heißt es, dass die Beschwerde binnen Monatsfrist eingelegt werden kann. Rechtsanwalt A legt seine Beschwerde bereits nach drei Wochen ein.

Ist diese Beschwerde zulässig?

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