1. Der Verfahrenswert eines Antrags auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme ist mit dem Regelwert von 1.000,00 EUR zu bewerten.
  2. Richtet sich der Anspruch sowohl gegen das Kind als auch die Mutter, liegen verschiedene Gegenstände vor, so dass die Werte zu addieren sind.

OLG Naumburg, Beschl. v. 29.10.2018 – 3 WF 192/18

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