Es ist unzulässig, nach Annahme des Mandats im Nachhinein eine erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarung zu treffen.
AnwG Köln, Urt. v. 9.10.2018 – 2 AnwG 21/15 – 10 EV 115/15, 2 AnwG 60/17 – 10 EV 349/15; 2 AnwG 20/17 – 10 EV 365/16
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