Zivilrechtliche Ansprüche können im Strafverfahren geltend gemacht werden

Nach den §§ 403 ff. StPO kann der Verletzte oder sein Erbe gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im Strafverfahren vor dem Amtsgericht oder im Rechtsmittelverfahren vor dem Landgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands geltend machen. Diese Verfahrensart erfreut sich offenbar in der Praxis zunehmender Beliebtheit. Dies gibt Veranlassung, die Vergütung in diesen Verfahren einmal näher zu beleuchten.

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