Erinnerung, wenn keine Beschwerde gegeben
Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von mindestens 200,01 EUR nicht erreicht oder die Beschwerde ohnehin nicht statthaft, etwa bei erstinstanzlichen Festsetzungen des OLG, ist die Erinnerung gegeben. Das gilt auch dann, wenn einer sofortigen Beschwerde teilweise abgeholfen worden ist, und der Wert des Beschwerdegegenstands unter 200,01 EUR sinkt.
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