Voller Wert auch bei vorzeitiger Antragsabweisung
Wird der Stufenantrag zurückgewiesen, bevor der Leistungsantrag beziffert worden ist, gilt ungeachtet dessen der höhere Wert des Leistungsantrags.
Beispiel: Zurückweisung des Stufenantrags vor Bezifferung
Die Antragstellerin hat Stufenantrag auf Auskunft und auf Zahlung eines noch zu beziffernden Unterhalts erhoben. Der Stufenantrag wird nach Verhandlung insgesamt abgewiesen. Die Werte werden wie folgt festgesetzt: Auskunft 1.500,00 EUR; Zahlung 6.000,00 EUR.
Für alle Gebühren ist der Wert des Leistungsantrags maßgebend, da über ihn in einer der Rechtskraft fähigen Weise entschieden worden ist.
1. | 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV | 460,20 EUR | |
(Wert: 6.000,00 EUR) | |||
2. | 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV | 424,80 EUR | |
(Wert: 6.000,00 EUR) | |||
3. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 905,00 EUR | ||
4. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 171,95 EUR | |
Gesamt | 1.076,95 EUR |
Der Streitwert für Stufenklage richtet sich nach dem höchsten Wert (beabsichtigter Leistungsanspruch), auch wenn die Klage insgesamt schon in der ersten Stufe abgewiesen wird.
KG, Beschl. v. 26.4.2007 – 12 W 34/07, AGS 2008, 40 = KGR 2007, 888 = MDR 2008, 45 = RVGreport 2008, 78
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen