Die Kenntnis der gesetzlichen Vorschrift des § 51 FamGKG hilft in Unterhaltssachen, fehlerhafte Wertfestsetzungen zu vermeiden bzw. erfolgreich anzugreifen. Gerade in Unterhaltssachen wird häufig Geld verschenkt, weil die fälligen Beträge außer Acht gelassen werden.

AGKompakt 4/2019, S. 38 - 41

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