Die obsiegende Partei ist durch einen zu niedrig festgesetzten Streitwert ausnahmsweise dann beschwert, wenn sie mit ihrem Prozessbevollmächtigten eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat, nach der die von ihr zu zahlende Vergütung streitwertunabhängig ist und sie im Falle einer Heraufsetzung des Streitwerts einen höheren Erstattungsanspruch gegen den Gegner durchsetzen könnte.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.8.2009 – 6 W 182/08

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge