Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Überbürdung der Pflicht zur Treppenhausreinigung und zur Reinigung von Außenrolladen auf den Mieter
Leitsatz (redaktionell)
Die Hausordnung kann als Teil des schriftlichen Mietvertrags über eine Wohnung zulässigerweise vorsehen, dass der Mieter das Treppenhaus im Turnus mit den übrigen Mietern zu reinigen hat. Die Reinigung der Außenseite von Außenrollos an den Fenstern der Wohnung ist regelmäßige Sache des Vermieters.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 538392 |
NZM 2000, 35 |
IPuR 2000, 39 |
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