Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufhebung eines Insolvenzverfahrens nach Vollzug der Schlussverteilung

 

Normenkette

InsO § 200

 

Tenor

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des … wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2923307

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