Entscheidungsstichwort (Thema)

Partnervermittlungsvertrag als Dienstvertrag

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Partnervermittlungsvertrag ist auf eine Dienstleistung ausgerichtet. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen können dies nicht ändern.

2. Ein solcher Vertrag unterfällt der Regelung des BGB § 656, soweit das Entgelt nicht einklagbar ist.

 

Normenkette

BGB §§ 611, 656

 

Fundstellen

Haufe-Index 605443

NJW 1986, 2712

NJW 1986, 2712 (LT1-2)

AP BGB § 611, Nr. 3 Partnervermittlung

VersR 1987, 190 (L1-2)

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