Entscheidungsstichwort (Thema)
Partnervermittlungsvertrag als Dienstvertrag
Leitsatz (redaktionell)
1. Ein Partnervermittlungsvertrag ist auf eine Dienstleistung ausgerichtet. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen können dies nicht ändern.
2. Ein solcher Vertrag unterfällt der Regelung des BGB § 656, soweit das Entgelt nicht einklagbar ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 605443 |
NJW 1986, 2712 |
NJW 1986, 2712 (LT1-2) |
AP BGB § 611, Nr. 3 Partnervermittlung |
VersR 1987, 190 (L1-2) |
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