Leitsatz

Nichtigkeit eines zu unbestimmten Kostenverteilungs-Änderungsbeschlusses (Schlüsseländerung von Miteigentumsanteilen auf Wohn-/Nutzfläche)

 

Normenkette

§ 16 Abs. 3 WEG

 

Kommentar

Ein Beschluss zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels von Miteigentumsanteilen auf Wohn-/Nutzfläche ist nicht vollziehbar und damit nichtig, wenn diese Fläche im Beschluss weder bestimmt ist noch festgelegt wird, wie sie errechnet werden soll und zudem offen bleibt, ob Sondernutzungsflächen eines Wohnungseigentümers mitzuzählen sind.

 

Link zur Entscheidung

AG Oberhausen, Urteil vom 21.02.2012, 34 C 7/10

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