Den GoB entspricht jede Abschreibungsmethode, die die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sinnvoll auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Das Abschreibungsverfahren muss vor allem der Inanspruchnahme des Vermögensgegenstands, seiner Wertminderung sowie einer möglichst periodengerechten Aufwandserfassung Rechnung tragen. Anzustreben ist ein Verfahren, bei dem der Abschreibungsverlauf der Wertminderungskurve entspricht, sodass weder stille Rücklagen gebildet noch außerplanmäßige Abschreibungen notwendig werden. Welche Abschreibungsmethode diesen Erfordernissen am ehesten entspricht, steht weitgehend im Ermessen des Kaufmanns. Das lässt die Wahl der Abschreibungsmethode zu einem interessanten Instrument der Bilanzpolitik werden.

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