Das Wichtigste in Kürze:

1. Die Beschränkung der AE ist ein wesentlicher Eingriff in die Verteidigungsrechte des Beschuldigten und des Verteidigers.
2. Die AE kann versagt werden, wenn die Einsichtnahme den Untersuchungszweck gefährdet.
3. Eine Gefährdung des Untersuchungszwecks liegt insbesondere dann vor, wenn durch die Einsicht die Sachaufklärung beeinträchtigt wird oder bestimmte Untersuchungshandlungen vorbereitet werden, die nur durch einen Überraschungseffekt erfolgreich sein können.
4. Wenn der Beschuldigte sich in U-Haft befindet, ist die AE von besonderer Bedeutung; ggf. ist sie teilweise zu gewähren.
5. Für die in § 147 Abs. 3 genannten Unterlagen besteht ein grds. unbeschränkbares AER.
6. AE ist spätestens dann zu gewähren, wenn der Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt ist.
 

Rdn 303

 

Literaturhinweise:

Beulke/Witzigmann, Das Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers in Fällen der Untersuchungshaft, NStZ 2011, 254

Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13

Börner, Akteneinsicht nach Durchsuchung und Beschlagnahme, NStZ 2007, 680

Börner, Grenzfragen der Akteneinsicht nach Zwangsmaßnahmen, NStZ 2010, 417

Bohnert, Untersuchungshaft, Akteneinsicht und Verfassungsrecht, GA 1995, 468

Borggräfe/Schütt, Grundrechte und dinglicher Arrest – zugleich Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 19.1.2006, StraFo 2006, 133

Bosch, Akteneinsicht, Aussageverweigerung und U-Haft – ein in der Strafprozeßordnung nicht vorgesehenes Theater, StV 1999, 333

Deckers, Verteidigung in Haftsachen, NJW 1994, 2261

ders., Untersuchungshaft, in: StrafPrax § 5

ders., Einige Bemerkungen zum Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29.7.2009, das am 1.1.2010 in Kraft tritt, StraFo 2009, 441

Herrmann, Zur Reform des Rechts der Untersuchungshaft, StRR 2010, 4

Hilger, § 147 V StPO – Untersuchungshaft, GA 2006, 294

Hillebrand, Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren – Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, StRR 972020, 4

Jahn, "Parität des Wissens"? Die konventionskonforme Auslegung der Neuregelung des Akteneinsichtsrechts (§ 147 StPO), in

Festgabe für Imme Roxin, 2012, S. 585

Kempf, Die Rechtsprechung des EGMR zum Akteneinsichtsrecht und §§ 114, 115 Abs. 3, 115a Abs. 3 StPO in: Festschrift für Peter Rieß, 2002, S. 217

ders., Zur verfassungsrechtlichen Entwicklung des Akteneinsichtsrechts, StraFo 2004, 299

Kieschke/Osterwald, Art. 5 IV EMRK contra § 142 II StPO, NJW 2002, 2003

Lange, Vollständige oder teilweise Akteneinsicht für inhaftierte Beschuldigte in den Fällen des § 147 II StPO? Falsche und richtige Folgerungen aus den Urteilen des EGMR vom 13.2.2001 gegen Deutschland, NStZ 2003, 348

Leitner, Strafverteidigung und Verstrickungsverdacht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 325

Lehmann, Zeugenschutz durch nachträgliche Schwärzung von Aktenbestandteilen, StraFo 2016, 326

M. Lorenz, Die Zulässigkeit der Vertraulichkeitszusage gegenüber Vertrauenspersonen und Informanten sowie deren Auswirkung auf das Strafverfahren, StraFo 2016, 316

Müller, Strafverteidigung, NJW 1981, 1801

Park, Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Rechtsschutzverfahren gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, StV 2009, 276

Rau, Rechtliches Gehör aufgrund von Akteneinsicht in strafprozessualen Beschwerdeverfahren, StraFo 2008, 9

Schlothauer, Die Verteidigung des inhaftierten Mandanten, StraFo 1995, 5

ders., Zum Rechtsschutz des Beschuldigten nach dem StVÄG 1999 bei Verweigerung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft, StV 2001, 195

Schmitz, Das Recht auf Akteneinsicht bei Anordnung von Untersuchungshaft, wistra 1993, 319

Senge, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur zeitweiligen Beschränkung des Rechtes der Verteidigung auf Akteneinsicht nach § 147 Abs. 2 StPO, in: Festschrift zu Ehren des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, 2006, S. 459

Tsambikakis, Moderne Einwirkungen auf die Strafprozessordnung – Beispiel: Untersuchungshaft, ZIS 2009, 503

Walischewski, Das Recht auf Akteneinsicht bei strafprozessualen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, StV 2001, 243

Wasserburg, Das Einsichtsrecht des Anwalts in die kriminalpolizeilichen Spurenakten, NJW 1980, 2440

Weider, Das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, StV 2010, 102

Wengenroth, Asservatenbesichtigung im Wirtschaftsstrafverfahren, StraFo 2021, 111

Wettley/Nöding, Akteneinsicht in Telekommunikationsdaten, NStZ 2016, 633

Wölky, Beschränkung der Verteidigung durch Einschränkung des Akteneinsichtsrechts, StraFo 2013, 493

Zieger, Akteneinsichtsrecht des Verteidigers bei Untersuchungshaft – Zur Entscheidung des EGMR im Fall Lamy, StV 1993, 320

s.a. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 226.

 

Rdn 304

 

1. Hinweis für den Verteidiger!

Die Beschränkung der AE, entweder in der Form, dass nur teilweise AE gewährt wird oder dass dem Verteidiger die Verfahrensakten überhaupt nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden, ist ein wesentlicher Eingriff in die Verteidigungsrechte des Beschuldigten und des Verteidigers (auch Wölky StraFo ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge