Rz. 35

Grundsätzlich wird Schmerzensgeld durch eine Einmalzahlung abgegolten.[44] Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte einen schweren Dauerschaden erlitten hat. Ausnahmsweise gewährt die Rechtsprechung unter eng umgrenzten Voraussetzungen die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Form einer lebenslangen Rente.[45]

 

Rz. 36

Muster 9.7: Schmerzensgeld als Rente

 

Muster 9.7: Schmerzensgeld als Rente

Neben einem Schmerzensgeldbetrag kann zusätzlich eine Schmerzensgeldrente zuerkannt werden, wenn schwere lebenslange Beeinträchtigungen anstehen und sich der Geschädigte der schweren Beschränkungen seiner Lebenssphäre auch bewusst werden kann (OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.6.2013 – 1 U 136/12 = NZV 2014, 404). Maßgeblich sind die Schwere und Fortdauer der Verletzung (OLG Zweibrücken, Urt. v. 22.4.2008 – 5 U 6/07 = MedR 2009, 88). In der Regel muss der Geschädigte eine schwere Verletzung mit besonders gravierenden Dauerfolgen erlitten haben, bei denen er die daraus resultierende Lebensbeeinträchtigung permanent und schmerzlich aufs Neue erlebt, wie etwa bei Verlust oder Lähmung wichtiger Gliedmaßen, dem Verlust von Sinnesorganen oder bleibenden Gehirnschädigungen, gravierenden Narben oder schweren Entstellungen infolge von Brandverletzungen (OLG Brandenburg, Urt. v. 23.6.2011 – 12 U 263/08 = SP 2011, 361). Die Voraussetzungen für eine Rente sind insbesondere bei schweren lebenslangen Dauerschäden zu bejahen. Eine solche Rente gibt dem Geschädigten dabei insbesondere die Möglichkeit, sein beeinträchtigtes Lebensgefühl stets von Neuem durch zusätzliche Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu heben. Um diesem Zweck genügen zu können, muss auch die einzelne Rentenzahlung als angemessener Ausgleich für Schmerzen und verminderte Lebensfreude empfunden werden und nicht lediglich als geringfügige Einnahme, die für den laufenden Lebensunterhalt verbraucht wird (LG Kleve, Urt. v. 9.2.2005 – 2 O 370/01 = zfs 2005, 235).

Diese Voraussetzungen sind vorliegend zu bejahen: _________________________.

 

Rz. 37

Im Ergebnis darf die Zubilligung der Schmerzensgeldrente nicht dazu führen, dass das angemessene Schmerzensgeld höher als bei einer Einmalzahlung ausfällt.[46]

 

Rz. 38

Muster 9.8: Einwendung Schmerzensgeldrente

 

Muster 9.8: Einwendung Schmerzensgeldrente

Eine Schmerzensgeldrente kommt lediglich in Ausnahmefällen bei schwersten, voraussichtlich lebenslangen Dauerschäden in Betracht (BGH NJW 1976, 967), die der Geschädigte immer wieder als besonders schmerzlich empfindet (OLG Brandenburg r+s 2006, 260). Da die Schmerzensgeldrente dem Anliegen dient, einen spürbaren Ausgleich für entgangene Lebensfreude zu gewährleisten, findet sie nur bei schwersten Verletzungen Anwendung (OLG Brandenburg, Urt. v. 23.6.2011 – 12 U 263/08 = SP 2011, 361), die im Übrigen zumindest einen Betrag von mindestens 50 EUR pro Monat rechtfertigen (OLG Thüringen SP 2002, 414), wie einer Querschnittslähmung oder schwerwiegenden Hirnschäden. Derart schwerwiegende Verletzungsfolgen sind vorliegend glücklicherweise nicht gegeben.

Selbst wenn eine solche Rentenzahlung ausnahmsweise zugebilligt wird, ist zudem zu berücksichtigen, dass die – kapitalisierte und zu diesem Zweck abgezinste – Schmerzensgeldrente und ein daneben bestehender Kapitalbetrag zusammen im Wege einer Gesamtbetrachtung ein angemessenes Schmerzensgeld ergeben müssen (OLG Brandenburg, Urt. v. 23.6.2011 – 12 U 263/08 = SP 2011, 361; OLG Düsseldorf VersR 1997, 65; OLG Thüringen zfs 1990, 419). Eine Schmerzensgeldrente erhöht daher nicht den als angemessen anzusehenden Schmerzensgeldbetrag.

Dies vorausgeschickt ist erkennbar, dass die erhobenen Ansprüche deutlich überzogen sind: _________________________.

Ob die Berechnung eines "Gesamtschmerzensgeldes" angemessen ist, ist durch die Kapitalisierung des Rentenbetrags zu überprüfen. Kapitalisierungen erfolgen anhand der "Allgemeinen Deutschen Sterbetafeln". Der Kapitalisierungsbetrag ergibt sich aus dem Lebensalter des Geschädigten sowie einem angenommenen Zinsfuß. Aus der Sterbetafel lässt sich anhand dieser beiden Parameter ein Kapitalisierungsfaktor entnehmen, der mit der Jahresrente zu multiplizieren ist. Zur Arbeitserleichterung können Kapitalisierungstabellen[47] verwendet werden.

 

Beispiel

Der Mandant A ist 48 Jahre alt und hat infolge eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls eine Querschnittslähmung mit Inkontinenz und Impotenz erlitten. Aus vergleichbaren Schmerzensgeldentscheidungen ist zu entnehmen, dass ihm ein Gesamtschmerzensgeld in Höhe von 300.000 EUR zusteht. Es ist geplant, einen Teilbetrag des Schmerzensgeldes durch eine monatliche Rente in Höhe von 500 EUR und den Rest durch eine Einmalzahlung abzugelten.

 

Rz. 39

Muster 9.9: Verrentung des Schmerzensgeldes

 

Muster 9.9: Verrentung des Schmerzensgeldes

_________________________ Versicherung AG

_________________________

_________________________

Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________

Schaden vom _________________________

Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________

Sehr gee...

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