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Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

 

Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

Zwischen der Stadt _____, vertreten durch den Bürgermeister

– nachfolgend "Stadt" genannt –

und Fa. _____

– nachfolgend "Investor" genannt –

wird folgender

städtebaulicher Vertrag

geschlossen:

Präambel

Der Investor ist Eigentümer der in beiliegendem Lageplan gelb schraffierten Flächen (vgl. Anlage 1). Das Gelände und die darauf befindlichen Bestandsgebäude waren Teil der ehemaligen "_____-Fabrik".

Ziel des diesem Vertrag zugrunde liegenden Projekts ist die Umstrukturierung und Reaktivierung dieses derzeit brachliegenden Geländes. Es soll nach übereinstimmender Ansicht der Vertragsparteien möglichst kurzfristig als moderner Gewerbe-, Dienstleistungs- und Wohnstandort entwickelt werden.

Wichtiger Gesichtspunkt ist hierbei, schützenswerte Bausubstanz unter Berücksichtigung deren wirtschaftlich sinnvoller Nutzung möglichst zu erhalten und die Neubebauung des Geländes hierauf abzustimmen.

Beide Vertragsparteien haben ein starkes Interesse daran, dass das zurzeit brachliegende Gelände bald wieder einer städtebaulich sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Eine möglichst baldige Sanierung und Neubebauung ist deshalb anzustreben.

Die personellen und finanziellen Kapazitäten der Stadt reichen jedoch nicht aus, um Planung, Bodenordnung und Erschließung ohne die Einbeziehung leistungsfähiger Privater in angemessener Zeit durchzuführen.

Ausgehend von diesen Voraussetzungen schließen die Vertragsparteien nach § 11 BauGB diesen städtebaulichen Vertrag.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Das Vertragsgebiet umfasst die im Lageplan (Anlage 1) rot umrandeten Flächen. Der Investor ist Eigentümer der Grundstücke Flur Nr. _____, Flst Nr. _____. Soweit der Investor noch nicht Eigentümer der vertragsgegenständlichen Flächen ist, beabsichtigt er, diese von den jetzigen Eigentümern zu erwerben.

(2) Der Investor verpflichtet sich nach Maßgabe der folgenden Regelungen dieses Vertrags gem. § 11 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen. Außerdem werden vom Investor Pflichten zur Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele übernommen.

(3) Der Investor führt die ihm nach diesem Vertrag übertragenen Maßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch.

§ 2 Bauleitplanung

(1) Die Stadt beabsichtigt, für das Vertragsgebiet einen Bebauungsplan zur Realisierung des Projekts aufzustellen. Eine Flächennutzungsplanänderung ist nicht erforderlich.

(2) Der Investor verpflichtet sich, auf seine Kosten durch einen Städte- und Grünflächenplaner, der im Einvernehmen mit der Stadt zu beauftragen ist, den Entwurf eines Bebauungsplans samt integriertem Grünordnungsplan und Eingriffsbilanzierung i.S.d. § 1a BauGB für das Vertragsgebiet erstellen zu lassen. Soweit rechtlich erforderlich, zählt hierzu auch die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB. Der Bebauungsplanentwurf soll bzgl. Art und Maß der baulichen Nutzung auf die städtebauliche Studie _____ des Planungsbüros _____ (Anlage 2) aufbauen. Der Bebauungsplanentwurf ist im Einzelnen mit der Stadt abzustimmen. Die Stadt stimmt hiermit der Beauftragung des Planungsbüros _____ durch den Investor zu.

(3) Entsprechend § 4b BauGB wird zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensvorschriften nach §§ 2a4a BauGB dem Investor bzw. dem von ihm beauftragten Planungsbüro übertragen. Die insoweit erforderlichen Verfahrensschritte sind in enger Abstimmung mit der Stadt durchzuführen.

(4) Den Parteien ist bewusst, dass auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen kein Anspruch besteht und dieser auch nicht durch Vertrag begründet werden kann. Die kommunale Planungshoheit der Stadt wird durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt (vgl. § 1 Abs. 3 S. 2 BauGB).

(5) Der Investor verpflichtet sich des Weiteren, die über Abs. 2 hinausgehenden Untersuchungen und Gutachten auf eigene Kosten erstellen zu lassen, soweit diese gem. § 1 Abs. 3 bzw. Abs. 6 u. 7 BauGB für die Beplanung des Gebiets erforderlich sind.

§ 3 Nutzungskonzept

(1) Diesem Vertrag liegt das in nachfolgenden Absätzen dargestellte vorläufige Nutzungskonzept für das Vertragsgebiet zugrunde (vgl. § 2 Abs. 2). Da die endgültigen Planungs- und Nutzungsdaten durch die Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmt werden, ist der Vertrag im Falle wesentlicher Abweichungen gem. § 11 anzupassen.

(2) Die Vertragsparteien legen dem Vertrag folgendes Nutzungskonzept zu Grunde:

 
Gesamtfläche (inkl. Altbauten, Erschließungsflächen etc.) ca. _____ m2
BGF Neubau ca. _____ m2
Dienstleistung/Verwaltung ca. _____ m2 GF
  GFZ _____  
  GRZ _____  
Wohnnutzung ca. _____ m2 GF
  GFZ _____  
  GRZ _____  

Wegen der weiteren Eckwerte wird auf die städtebauliche Studie des Planungsbüros _____ verwiesen (Anlage 2), die vollinhaltlich Vertragsbestandteil ist.

§ 4 Bebauung

(1) Der Investor plant, das Vertragsgebiet entsprechend den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans ...

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