Rz. 14
▪ | grobe Fahrlässigkeit, Beweislast VN, § 28 Abs. 2 S. 2 VVG |
▪ | Verschuldensabhängige Quotelung der Leistung |
▪ | Volle Leistungsfreiheit des Versicherers nur bei Vorsatz des VN (Beweislast hat Versicherer), § 28 Abs. 2 S. 1 VVG |
▪ | Bei Obliegenheitsverletzung nach Versicherungsfall und Versicherer kann ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung nicht beweisen, § 28 Abs. 4 VVG |
▪ | Möglichkeit des Kausalitätsgegenbeweises durch VN, § 28 Abs. 3 S. 1 VVG, Ausnahme bei Arglist des VN, § 28 Abs. 3 S. 2 VVG |
▪ | Ausnahme bei Arglist des VN (Beweislast hat Versicherer) |
▪ | Volle Leistungspflicht des Versicherers, wenn VN nur einfach fahrlässig oder schuldlos handelt (Beweislast VN) |
Vgl. auch Übersicht über Leistungsfreiheit bei den einzelnen Schuldformen (siehe Rn 131).
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