Rz. 14

grobe Fahrlässigkeit, Beweislast VN, § 28 Abs. 2 S. 2 VVG
Verschuldensabhängige Quotelung der Leistung
Volle Leistungsfreiheit des Versicherers nur bei Vorsatz des VN (Beweislast hat Versicherer), § 28 Abs. 2 S. 1 VVG
Bei Obliegenheitsverletzung nach Versicherungsfall und Versicherer kann ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung nicht beweisen, § 28 Abs. 4 VVG
Möglichkeit des Kausalitätsgegenbeweises durch VN, § 28 Abs. 3 S. 1 VVG, Ausnahme bei Arglist des VN, § 28 Abs. 3 S. 2 VVG
Ausnahme bei Arglist des VN (Beweislast hat Versicherer)
Volle Leistungspflicht des Versicherers, wenn VN nur einfach fahrlässig oder schuldlos handelt (Beweislast VN)

Vgl. auch Übersicht über Leistungsfreiheit bei den einzelnen Schuldformen (siehe Rn 131).

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