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Seit dem 1.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare nun auch die Ehe eingehen. Sie müssen keine eingetragene Lebenspartnerschaft mehr begründen. Nach der Heirat sind Sie offiziell Eheleute. Ihnen kommen somit auch alle Vorteile der Ehe zugute.

Befinden sich die Lebenspartner bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und wollen nun die Ehe schließen, können Sie beantragen, dass Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt wird. Für die Umwandlung sind die Standesämter zuständig. Bei diesen beantragen die Lebenspartner die Umwandlung und dort wird sie auch vollzogen.

Mit Einführung der Ehe erfolgt die Scheidung für die gleichgeschlechtliche Ehe denselben Bedingungen wie die heterosexuelle Ehe. In beiden Fällen gilt dasselbe Scheidungsrecht.

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