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Grundsätzlich sieht das Familienrecht im Fall der Trennung der Eltern das gemeinsame Sorgerecht vor. Ein alleiniges Sorgerecht ist allerdings möglich, § 1671 BGB. Dabei steht für das Familiengericht insbesondere folgende Frage im Mittelpunkt: Welcher Elternteil ist am besten geeignet, das Kind in seiner Entwicklung zu fördern? Hier kommt es auf die persönlichen Fähigkeiten des Elternteils sowie auf die äußere Lebenssituation an. Aber auch der Kindeswille wird umso mehr berücksichtigt, je älter es ist. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres hat das Kind ein Mitspracherecht. Hat das Kind das vierte Lebensjahr vollendet, so wird es vom Gericht angehört.

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