Rz. 120
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes können zudem auch die daraus resultierenden sozialen Belastungen, wie z.B.
▪ | Störung der Ausbildung, |
▪ | verminderte Heiratsaussichten, |
▪ | Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Lebens oder |
▪ | Aufgabe eines Sports |
bestimmend sein.
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